Gesetzlich vorgeschrieben · Wechselstichtag 30. November
KFZ-VersicherungOptimal versichert fahren -Dein Makler findet den besten Tarif.
Viele Autofahrer zahlen jedes Jahr zu viel. Ein unabhängiger Makler vergleicht hunderte Tarife und findet die optimale Kombination aus Schutz und Preis.
Tarif vergleichen lassenDie drei Schutzstufen
Kfz-Haftpflicht
- Schäden am anderen Fahrzeug
- Personenschäden Dritter
- Sachschäden Dritter
- Keine eigenen Fahrzeugschäden
Teilkasko
- Alles aus Haftpflicht
- Diebstahl & Einbruch
- Elementarschäden (Hagel, Sturm)
- Glasbruch & Wildschäden
Vollkasko
- Alles aus Teilkasko
- Selbstverschuldete Unfälle
- Vandalismus am Fahrzeug
- Fahrerflucht durch Unbekannte
Wann ist der richtige Zeitpunkt?
Der 30. November ist der gesetzliche Hauptfälligkeitstermin - aber es gibt weitere gute Gründe zu wechseln.
Stichtag 30. November
Bis dann kündigen, damit der neue Vertrag ab 1. Januar gilt. Dein Makler erledigt das für Dich.
Neuwagenkauf
Bei einem neuen Fahrzeug lohnt sich immer ein Marktvergleich - die Erstversicherung ist selten die günstigste.
Beitragserhöhung
Hat Deine Versicherung den Beitrag erhöht? Das ist ein Sonderkündigungsrecht - nutz es.
Schadenfreiheitsklasse
Wenn Du Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut hast, kann ein Wechsel günstiger sein als angenommen.
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Makler anfragenHäufige Fragen
Bis wann muss ich kündigen, um zum 1. Januar zu wechseln?
Der Hauptfälligkeitstermin für die meisten KFZ-Policen ist der 1. Januar. Kündigung muss bis zum 30. November erfolgen - die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Bei Beitragserhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Was ist der Schadenfreiheitsrabatt (SF)?
Für jedes unfallfreie Jahr steigst Du in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf und zahlst weniger. Bei einem Unfall (wenn die Versicherung zahlt) stufst Du zurück. Ob Du Schäden selbst zahlst oder die Versicherung einschaltest, solltest Du immer kalkulieren.
Ist die Kfz-Haftpflicht wirklich Pflicht?
Ja, ohne gültige Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Verstöße führen zur Einziehung des Kennzeichens und können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Was deckt Vollkasko ab, was Teilkasko nicht?
Der entscheidende Unterschied: Vollkasko übernimmt selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Teilkasko deckt nur Fremdeinwirkung (Diebstahl, Hagel, Wildunfall etc.). Bei älteren Fahrzeugen lohnt Vollkasko oft nicht mehr.
